Am
9. November 1989 passierte das, womit wohl kaum einer gerechnet hatte.
Die Mauer wurde geöffnet, und die Bürger Ostberlins und der DDR konnten
wieder in den Westen einreisen. Vorausgegangen waren Demonstrationen in
Leipzig und Berlin. Die Unzufriedenheit der Bürger der DDR und Ostberlins
hatte das Maß der Verträglichkeit überschritten. Viele Demonstrationen
wurden von der Staatsgewalt niedergeschlagen. Die DDR-Führung war
gezwungen dem Druck aus der eigenen Bevölkerung, der sich in den Monaten
vorher immer weiter verstärkt hatte, schließlich nachgegeben.
Noch in der Nacht zum 10. November besuchten Zehntausende von Ost-Berlinern
West-Berlin. Voll spontaner Begeisterung kamen die West-Berliner zur Mauer,
um die Besucher aus dem Ostteil der Stadt zu begrüßen. Wildfremde Menschen
lagen sich in den Armen. Überall flossen Tränen der Freude.
Sofort wurde eine Kooperation der beiden Stadtregierungen in Angriff genommen.
Sie konzentrierte sich anfangs darauf, die technischen Voraussetzungen
für die nach der Maueröffnung einsetzenden Besucherströme zu schaffen.
So wurden neue Grenzübergänge eingerichtet und stillgelegte U-Bahnhöfe
in Ost-Berlin wieder in Betrieb genommen. Zwei Tage vor Weihnachten wurde
das Brandenburger Tor wieder geöffnet. Die Zusammenarbeit zwischen West- und
Ost-Berlin intensivierte sich wesentlich, nachdem im Mai 1990 in Ost-Berlin
eine Stadtverordnetenversammlung frei und geheim gewählt worden war und
der von ihr berufene Magistrat eine demokratische Legitimation besaß.
Seitdem tagten Magistrat und Senat dann meistens gemeinsam.
Am 3. Oktober 1990 wurde mit einem Staatsakt in Berlin die Vereinigung
Deutschlands vollzogen. Einen wesentlichen Anteil an der Wiedervereinigung
hatte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl. Bei den folgenden gesamtdeutschen Bundestagswahlen
am 2. Dezember wählten die Berliner zum ersten Mal direkt ihre Bundestagsabgeordneten.
(Vorher war West-Berlin wegen
des alliierten Sonderstatus nur durch indirekt gewählte Abgeordnete mit
eingeschränktem Stimmrecht im Bundestag vertreten). Am gleichen Tag fand
die erste Gesamt-Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus statt, das im Januar
1991 den ersten Senat für ganz Berlin wählte.
Am 1. Oktober 1991 wurden der Amtssitz des Regierenden Bürgermeisters
und die Senatssitzungen aus dem Schöneberger Rathaus, das über 40 Jahre
eine provisorische Heimstatt gewesen war, in das traditionsreiche Berliner
Rathaus im Bezirk Mitte verlegt, während die Sanierung des roten Backsteinbaus
(daher auch "Rotes Rathaus") noch in vollem Gange war. Im April
1993 folgte der Umzug des Abgeordnetenhauses in das wiederhergestellte
Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtags.
Nach der Ablehnung
der Fusion von Berlin und Brandenburg zu einem gemeinsamen Bundesland
durch den Volksentscheid am 5. Mai 1996 werden Rathaus und Preußischer
Landtag weiterhin Sitz der Berliner Landesregierung und des Abgeordnetenhauses
bleiben. Man beschloß im Bundestag den Umzug nach Berlin, und das Berlin
wieder die Hauptstadt Deutschlands sein sollte.
Seit dieser Zeit ziehen verschiedene Ministerien
schrittweise nach Berlin um.