Bürgermeister von Berlin
von bis Name Partei
1918 1920 Adolf Wermuth parteilos
1920 1929 Gustav Böß DDP
1929 1931 Arthur Scholz DVP
1931 1935 Heinrich Sahm parteilos
1935 1939 Julius Lippert NSDAP
1939 1945 Ludwig Steeg NSDAP
1945 1947 Arthur Werner parteilos
1947 1949 Otto Ostrowski / Ernst Reuter SPD
1949 1953 Ernst Reuter SPD
1953 1955 Walter Schreiber CDU
1955 1957 Otto Suhr SPD
1957 1966 Willy Brandt SPD
1966 1967 Heinrich Albertz SPD
1967 1977 Klaus Schütz SPD
1977 1981 Dietrich Stobbe SPD
1981 1981 Hans-Jochen Vogel SPD
1981 1984 Richard von Weizsäcker CDU
1984 1989 Eberhard Diepgen CDU
1989 1993 Walter Mompert SPD
1994 2000 Eberhard Diepgen CDU
2001 2014 Klaus Wowereit SPD
2014 2021 Michael Müller SPD
2021
2022
Franziska Giffey
SPD
2022
-
Kai Wegner CDU

 

Olaf Scholz (SPD)
Bundeskanzler
Kay Wegener (CDU)
Regierender Bürgermeister von Berlin
Frank Walter Steinmeier (SPD)
Bundes Präsident

 

Die deutschen Bundeskanzler
1

Konrad Adenauer (CDU, 15. September 1949 bis 16. Oktober 1963) [14 Jahre]

2

Ludwig Erhard (CDU, 16. Oktober 1963 bis 1. Dezember 1966) [3 Jahre]

3

Kurt Georg Kiesinger (CDU, 1. Dezember 1966 bis 21. Oktober 1969) [3 Jahre]

4

Willy Brandt (SPD, 21. Oktober 1969 bis 7. Mai 1974) [5 Jahre]

5

Walter Scheel (FDP, geschäftsführend vom 7. Mai 1974 bis 16. Mai 1974)

6

Helmut Schmidt (SPD, 16. Mai 1974 bis 1. Oktober 1982) [8 Jahre]

7
Helmut Kohl (CDU, 1. Oktober 1982 bis 27. Oktober 1998) [16 Jahre]
8
Gerhard Schröder (SPD, 27. Oktober 1998 bis 22. November 2005) [8 Jahre]
9
Angela Merkel (CDU, 22. November 2005 bis 8. Dezember 2021) [16 Jahre]
10
Olaf Scholz (SPD, 8. Dezember 2021 bis ) [? Jahre]

 

WiSSENSWERTES

 

Wie wird der Bundeskanzler gewählt?

Die Wahl des Bundeskanzlers ist im Normalfall an die Bundestagswahl geknüpft. Auf der entsprechenden Website wird auf Artikel 63 des Grundgesetzes verwiesen. Dort heißt es: "Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt."

Und weiter: "Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen." Im ersten Wahlgang benötigt ein Kandidat also die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen, die sogenannte "Kanzlermehrheit".

Kommt keine Mehrheit zustande, bleiben 14 Tage Zeit, um einen anderen Kandidaten zu wählen. Auch in dieser zweiten Wahlphase ist die absolute Mehrheit der Stimmen nötig. Es gibt dabei keine Begrenzung der Anzahl der Wahlgänge.

 

 

 

Die Wiederwahl des Bundeskanzlers ist laut Grundgesetz nicht gebunden oder begrenzt, so kann ein Bundeskanzler mehrere Male wieder in das Amt des Bundeskanzlers gewählt werden. Dadurch kommt es vor, das die Politische Arbeit stagniert, und es kaum Veränderungen gibt, was ja auch die Vergangenheit gezeigt hat (siehe Kanzler Kohl und Kanzlerin Merkel, die beide 16 Jahre Kanzler(in) waren).

Um dieses zu ändern, müsste das Grundgesetz geändert werden, was sich aber schwer durchsetzen würde, da sich dazu alle Fraktionen einig sein müssten. Dazu wird die absolute Mehrheit benötigt. Denn nur so läßt sich dieses ändern, wie es im Grundgesetz in Artikel 54 die Wiederwahl des Bundespräsidenten nur einmal erlaubt. Dieser Artikel 54 müsste dann abgeändert werden auf Bundespräsidenten und Bundeskanzler.

Nach meiner Meinung wäre dieses längst überfällig.

unsere Anmerkung

 

 

 

Die deutschen Bundespräsidenten
1
Theodor Heuss  ( FDP , 12. September 1949 bis 12. September 1959) [10 Jahre]
2
Heinrich Lübke  ( CDU , 13. September 1959 bis 30. Juni 1969) [10 Jahre]
3
Gustav Heinemann  ( SPD , 1. Juli 1969 bis 30. Juni 1974) [5 Jahre]
4
Walter Scheel  ( FDP , 1. Juli 1974 bis 30. Juni 1979) [5 Jahre]
5
Karl Carstens  ( CDU , 1. Juli 1979 bis 30. Juni 1984) [5 Jahre]
6
Richard von Weizsäcker  (1. Juli 1984 bis 30. Juni 1994) [10 Jahre]
7
Roman Herzog  ( CDU , 1. Juli 1994 bis 30. Juni 1999) [5 Jahre]
8
Johannes Rau  ( SPD , 1. Juli 1999 bis 30. Juni 2004) [5 Jahre]
9
Horst Köhler  ( CDU , 1. Juli 2004 bis 31. Mai 2010) [6 Jahre]
10
Christian Wulff  ( CDU , 30. Juni 2010 bis 17. Februar 2012) [2 Jahre]
11
Joachim Gauck  (parteilos, 18. März 2012 bis 18. März 2017) [5 Jahre]
12
Frank-Walter Steinmeier (SPD, 19. März 2017 bis 18. März 2027) [10 Jahre]

 

WiSSENSWERTES

 

Wie wird der Bundespräsident gewählt?

Die Wahl des Bundespräsidenten wird im Grundgesetz in Artikel 54 behandelt. Dort heißt es: "Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt." Jedes Mitglied dieser Versammlung kann beim Präsidenten des  Bundestages  schriftlich Vorschläge einreichen, legt §9 des Gesetzes für die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung fest.

Zurück zum bereits zitierten Artikel des Grundgesetzes. Dieser erklärt auch: "Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden." So stimmen auch regelmäßig Prominente aus anderen Branchen über den neuen Bundespräsidenten ab.

 

Wie lange kann der Bundespräsident im Amt bleiben?

Zehn Jahre. Eine Amtsperiode beträgt fünf Jahre, die Wiederwahl wird vom Grundgesetz einmal erlaubt.

Welche Voraussetzungen gibt es für das Bundespräsidenten-Amt?

Auch dies regelt Artikel 54 des Grundgesetzes. Dort steht. "Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat."

 

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