Tausende
Renten falsch berechnet
Senioren bekamen bis zu 270 Euro monatlich zu wenig ausbezahlt Bundesversicherungsamt rügt fehlerhafte Beratung der Rentenversicherer
von Daniel Baumann
BERLIN. Zehntausende Rentner haben in den vergangenen Jahren zu wenig Rente
bekommen, weil die Rentenversicherer schlampig gearbeitet haben. Das
geht aus dem Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes hervor.
Darin heißt es, dass "in sehr vielen Fällen" Renten
neu berechnet werden müssen. Die Rentenversicherung räumte
die Fehler ein und hat sie nach eigenen Angaben inzwischen korrigiert.
Die
Summen, die den Rentnern zunächst entgingen, sind beträchtlich.
In den gravierendsten Fällen kam es zu Nachzahlungen in Höhe
von 16 000 Euro und zu Rentensteigerungen von bis zu 270 Euro monatlich.
Die Prüfer bemängelten vor allem, dass die Rentenversicherungen
"im Rahmen der Antragsbearbeitung unzureichend beraten". Die
Träger sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Versicherten
die optimale Rente zu berechnen - selbst wenn diese die Antragsformulare
falsch ausgefüllt haben sollten.
In
rund 8 000 Fällen wäre es zum Beispiel für vor 1944 geborene
Frauen attraktiver gewesen, eine Altersrente für Frauen zu beantragen,
stattdessen beantragten viele eine Rente wegen Arbeitslosigkeit.
Außerdem
werden zurzeit dem Bericht zufolge mehrere zehntausend Fälle überprüft,
wo Bezieher einer Erwerbsminderungsrente nicht auf die Möglichkeit
hingewiesen wurden, eine möglicherweise vorteilhaftere Altersrente
zu beantragen. Auch wurden in Hunderten von Fällen Beitragsnachzahlungen
bei der Rentenberechnung nicht korrekt berücksichtigt. Menschen,
die mit Erreichen des Rentenalters von einer Erwerbsminderungsrente
in die Altersrente wechselten, wurden zudem vielfach ihre einst geleisteten
Beitragszeiten nicht angerechnet.
Die
Behörde kritisiert in ihrem Bericht, dass es "trotz zunehmender
technischer Unterstützung nach wie vor schwierig ist, das komplexe
Rentenrecht fehlerfrei in die Praxis umzusetzen". Diesem Urteil
schlossen sich gestern auch der Bundesverband der Rentenberater, der
Deutsche Gewerkschaftsbund und der Sozialverband VdK an.
VdK-Präsidentin
Ulrike Mascher mahnte an die Adresse der Rententräger: "Solche
Fehler dürfen nicht vorkommen." Die Rentenversicherung müsse
alles dafür tun, um das abzustellen. "Eine Fehlerquote ist
beim operierenden Arzt im Krankenhaus nicht akzeptabel, und sie ist
bei der Rentenversicherung nicht akzeptabel", sagte Mascher. "Beide
Male führen Fehler zu existenziellen Bedrohungen." Wer an
der Korrektheit seines Rentenbescheids zweifelt, kann sich zur Überprüfung
an die Rentenversicherung oder unabhängige Rentenberater wenden.
Auch Sozialverbände beraten ihre Mitglieder.
"50
Euro haben oder nicht haben, kann eine existenzielle Frage sein."
Ulrike Mascher, VdK-Präsidentin